Fonds Soziokultur: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben.
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Die Förderung der Soziokultur soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.
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Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
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Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.
  
 
== Förderbereiche ==
 
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'''Innovationsförderung'''<br>
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Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken.
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'''Impulsförderung'''<br>
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Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen.
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'''Strukturförderung'''<br>
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Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene.
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'''Kooperationsförderung'''<br>
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Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.
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== Förderkriterien ==
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* für die demokratische Kulturentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von Bedeutung
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* gesamtstaatliche Bedeutung der Förderpraxis soll sichtbar sein
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* Qualifizierung der soziokulturellen Praxis
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* Modellcharakter
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* beispielgebend für die weitere Entwicklung der Soziokultur
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* insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären
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* freie Träger (Initiativen, Vereinen) haben Vorrang vor öffentlichen Antragstellern
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== Ausschlusskriterien ==
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* laufende Projekte
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* regelmäßige Förderungen
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== Höhe der Förderung ==
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'''Minimale Fördersumme'''<br>
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3.000 €
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'''Maximale Fördersumme'''<br>
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30.000 €
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'''Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme'''<br>
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== Hinweise zur Antragstellung ==
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'''Verwaltungskosten'''<br>
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Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgeweisen (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).
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'''Personalkosten'''<br>
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Anteilig möglich.
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'''Eigenmittel'''<br>
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Angemessener barer Eigenanteil.
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Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Eigenleistungen sind also nicht förderfähig.
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'''Projektlaufzeit'''<br>
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Maximal 3 Jahre
  
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* Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
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'''Parallelanträge'''<br>
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* Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
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Keine Angabe.
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* Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
 
−
* Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
 
  
−
== Höhe der Förderung ==  
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== Antragsfrist ==
−
*in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten,
+
2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres<br>
−
* jedoch mind. 3.000 € - max. 30.000 €<br>
+
2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres
  
−
Kosten-/Finanzplan:
+
== Unterlagen zur Beantragung ==
−
* Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
 
−
* Keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
 
−
* Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein
 
  
−
== Allgemeines zur Antragstellung ==
+
* Förderanträge als Online-Formular im [https://www.fonds-soziokultur.de/portal/login.html Login-Bereich]
−
Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres<br>
 
−
Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres<br>
 
−
- Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden<br>
 
  
 +
== Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung ==
  
−
Förderanträge als Online-Formular im [https://www.fonds-soziokultur.de/portal/login.html Login-Bereich]
 
  
−
== weitere Links zu Förderrichtlinien, etc ==  
+
== Links zu Förderrichtlinien ==  
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[https://umweltstiftung.allianz.de/stiftung/foerderkriterien.html Förderkriterien]
 
  
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[https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html Förderrichtlinien]
  
 
[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]
 
[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]
 +
[[Category: Übersicht]]

Aktuelle Version vom 12. August 2022, 09:35 Uhr

Kontakt

Fonds Soziokultur
Haus der Kultur
Weberstraße 59 a
53113 Bonn

0228 97 144 790

Stiftungszweck

Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben.

Die Förderung der Soziokultur soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.

Förderbereiche

Innovationsförderung
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken.

Impulsförderung
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen.

Strukturförderung
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene.

Kooperationsförderung
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.


Förderkriterien

  • für die demokratische Kulturentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von Bedeutung
  • gesamtstaatliche Bedeutung der Förderpraxis soll sichtbar sein
  • Qualifizierung der soziokulturellen Praxis
  • Modellcharakter
  • beispielgebend für die weitere Entwicklung der Soziokultur
  • insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären
  • freie Träger (Initiativen, Vereinen) haben Vorrang vor öffentlichen Antragstellern

Ausschlusskriterien

  • laufende Projekte
  • regelmäßige Förderungen

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
3.000 €

Maximale Fördersumme
30.000 €

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
80 %

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten
Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgeweisen (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).

Personalkosten
Anteilig möglich.

Eigenmittel
Angemessener barer Eigenanteil. Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Eigenleistungen sind also nicht förderfähig.

Projektlaufzeit
Maximal 3 Jahre

Parallelanträge
Keine Angabe.

Antragsfrist

2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres
2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres

Unterlagen zur Beantragung

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Links zu Förderrichtlinien

Förderrichtlinien