Stiftung Nord-Süd-Brücken: Unterschied zwischen den Versionen

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== Förderbereiche ==
 
== Förderbereiche ==
  
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* Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben
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* Entwicklungszusammenarbeit
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* Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen
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* Entwicklungspolitischen Bildungs- und Inlandsarbeit
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* Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Pflanzung Baum des Jahres
 
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* Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen
 
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* Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung
 
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* Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen
 
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* Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a.
 
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* Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes
 
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* Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse, die von allgemeinem Interesse sind
 
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* Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum Weltumwelttag
 
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* Errichtung von Ökogärten durch Kindereinrichtungen
 
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* Einbau von energiesparender Technik in Sportvereinen
 
  
 
== Förderkriterien ==
 
== Förderkriterien ==
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* gemeinnützige Vereine
 
* gemeinnützige Vereine
 
* Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
 
* Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
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* Der Antragsteller muss bei der Projektdurchführung mit einer Organisation, Gruppe oder Institution eines Landes zusammenarbeiten, das auf der [https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/oda-zahlen/hintergrund/dac-laenderliste-35294 „DAC-Liste der Entwicklungsländer“] steht.
 
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* Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist, dass die Zielgruppen im gesamten Projektzyklus wesentlich beteiligt sind. Das Projekt muss deutlich erkennbar einen Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.
 
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Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert besonders Projekte, die
 
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* vorrangig auf die Befriedigung von Grundbedürfnissen gerichtet sind,
 
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* auf die unmittelbare Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Zielgruppe gerichtet sind (z.B. einkommensschaffende Maßnahmen),
 
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* die gesellschaftliche Stellung und die soziale Situation von Frauen nachhaltig verbessern,
 
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* durch Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Fähigkeiten der Zielgruppen erweitern, eigenständig ihre Probleme zu lösen (emanzipatorischer Ansatz),
 
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* in besonderer Weise auf den Umwelt- und Ressourcenschutz gerichtet sind,
 
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* die Süd-Süd-Kooperation unterstützen und befördern,
 
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* die Gleichberechtigung von Mann und Frau verwirklichen,
 
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* die Menschenrechte entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention durchsetzen bzw. deren Verwirkli-chung befördern,
 
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* die Diskriminierung von Menschen z.B. aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion und Werteorientierung, ih-res Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung (statt bisher: Sexualität), ihres Alters oder ihrer politischen Überzeugungen überwinden helfen,
 
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* dem Erhalt des Friedens und der Prävention von gewaltsamen Formen der Konfliktaustragung verpflichtet sind. Insbesondere im Rahmen von Projekten, die im Umfeld von gewalttätigen Konflikten angesiedelt sind, sollten Möglichkeiten der Gewaltreduktion und der gewaltfreien Konfliktlösung unterstützt werden.
 
  
 
== Ausschlusskriterien ==
 
== Ausschlusskriterien ==
  
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* Projekte, die in den Bereich der Not- und Katastrophenhilfe fallen,
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* Transportkosten für Hilfstransporte oder projektungebundene Transporte,
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* der Kauf von Grundstücken,
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* die Entsendung von deutschem Projektbetreuungspersonal,
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* Projekte, die auf die Integration von MigrantInnen in Deutschland gerichtet sind (Flüchtlingsberatung, Deutschkurse etc.),
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* Projekte, die eher dem Bereich der Sozialarbeit in Deutschland zuzuordnen sind,
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* Projekte, die von Einzelpersonen initiiert und getragen werden bzw. Einzelpersonen unterstützen (z.B. Stipendien, Druckkostenzuschüsse etc.).
  
 
== Höhe der Förderung ==
 
== Höhe der Förderung ==
  
 
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'''Maximale Fördersumme'''<br>
 
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10% der Gesamtfördersumme ([https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderstatistik.html wird jährlich festgelegt]).<br>
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10.000 € (Erstantragssteller:innen).<br>
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2.500 € pro Quartal (Kleinprojekte).
  
 
'''Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme'''<br>
 
'''Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme'''<br>
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90% (Inlandsprojekte).<br>
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75% (Auslandsprojekte).
  
 
== Hinweise zur Antragstellung ==
 
== Hinweise zur Antragstellung ==
  
 
'''Verwaltungskosten'''<br>
 
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Maximal 10%.
  
 
'''Personalkosten'''<br>
 
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keine Angabe.
  
 
'''Eigenmittel'''<br>
 
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keine Angabe.
  
 
'''Projektlaufzeit'''<br>
 
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Maximal 36 Monate.<br>
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Maximal 12 Monate (Erstantragssteller:innen).
  
 
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== Antragsfrist ==
 
== Antragsfrist ==
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Ist dem jeweiligen [https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/ Förderprogramm] zu entnehmen.
  
 
== Unterlagen zur Beantragung ==
 
== Unterlagen zur Beantragung ==
  
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* Antragsformular
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* Projektbeschreibung
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* Kosten- und Finanzierungsplan.
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* Satzung
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* Eintragung ins Vereinsregister
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* Gemeinnützigkeitsbescheid
  
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'''Gegebenenfalls: '''<br>
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== Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung ==
  
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== Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung ==
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* Sachbericht
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* Finanzbericht
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Spätestens sechs Wochen nach Projektabschluss (Kleinprojekte).<br>
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Spätestens drei Monate nach Projektabschluss (alle anderen Projekte).<br>
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Jährlicher Zwischennachweis (bei mehrjährigen Projekten).
  
 
== Links zu Förderrichtlinien ==  
 
== Links zu Förderrichtlinien ==  
  
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[https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderrichtlinie.html Grundlegende Förderrichtlinien]<br>
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[https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/ Förderprogramme mit jeweiligen Förderrichtlinien]
  
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[[Category: Übersicht]]
 
[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]
 
[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]

Aktuelle Version vom 12. August 2022, 09:37 Uhr

Kontakt

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

030 - 42 85 13 85
info@nord-sued-bruecken.de

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien.

Förderbereiche

  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Entwicklungspolitischen Bildungs- und Inlandsarbeit

Förderkriterien

  • gemeinnützige Vereine
  • Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen

Ausschlusskriterien

  • Projekte, die in den Bereich der Not- und Katastrophenhilfe fallen,
  • Transportkosten für Hilfstransporte oder projektungebundene Transporte,
  • der Kauf von Grundstücken,
  • die Entsendung von deutschem Projektbetreuungspersonal,
  • Projekte, die auf die Integration von MigrantInnen in Deutschland gerichtet sind (Flüchtlingsberatung, Deutschkurse etc.),
  • Projekte, die eher dem Bereich der Sozialarbeit in Deutschland zuzuordnen sind,
  • Projekte, die von Einzelpersonen initiiert und getragen werden bzw. Einzelpersonen unterstützen (z.B. Stipendien, Druckkostenzuschüsse etc.).

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
keine Angabe.

Maximale Fördersumme
10% der Gesamtfördersumme (wird jährlich festgelegt).
10.000 € (Erstantragssteller:innen).
2.500 € pro Quartal (Kleinprojekte).

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
90% (Inlandsprojekte).
75% (Auslandsprojekte).

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten
Maximal 10%.

Personalkosten
keine Angabe.

Eigenmittel
keine Angabe.

Projektlaufzeit
Maximal 36 Monate.
Maximal 12 Monate (Erstantragssteller:innen).

Parallelanträge
keine Angabe.

Antragsfrist

Ist dem jeweiligen Förderprogramm zu entnehmen.

Unterlagen zur Beantragung

  • Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Satzung
  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Gemeinnützigkeitsbescheid

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

  • Sachbericht
  • Finanzbericht

Spätestens sechs Wochen nach Projektabschluss (Kleinprojekte).
Spätestens drei Monate nach Projektabschluss (alle anderen Projekte).
Jährlicher Zwischennachweis (bei mehrjährigen Projekten).

Links zu Förderrichtlinien

Grundlegende Förderrichtlinien
Förderprogramme mit jeweiligen Förderrichtlinien