Fonds Soziokultur: Unterschied zwischen den Versionen

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* Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
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* Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
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* Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
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* Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
  
 
== Höhe der Förderung ==  
 
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Version vom 2. Juli 2020, 13:45 Uhr

Kontakt

Stiftungsziel

Förderbereiche

  • Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
  • Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
  • Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
  • Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).

Höhe der Förderung

  • in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten,
  • jedoch mind. 3.000 € - max. 30.000 €

Kosten-/Finanzplan:

  • Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
  • Keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
  • Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein

Allgemeines zur Antragstellung

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres
Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres
- Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden

weitere Links zu Förderrichtlinien, etc

Förderkriterien