Fonds Soziokultur: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | * Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«); | ||
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| + | * Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«); | ||
| + | * Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«). | ||
== Höhe der Förderung == | == Höhe der Förderung == | ||
Version vom 2. Juli 2020, 13:45 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Stiftungsziel
Förderbereiche
- Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«);
- Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«);
- Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«);
- Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«).
Höhe der Förderung
- in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten,
- jedoch mind. 3.000 € - max. 30.000 €
Kosten-/Finanzplan:
- Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
- Keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
- Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein
Allgemeines zur Antragstellung
Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Jahres
Antragsfrist 2. November: Projektstart frühestens Ende Januar des Folgejahres
- Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden