Stiftung Nord-Süd-Brücken: Unterschied zwischen den Versionen

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== Förderbereiche ==
 
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* Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben
 
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* Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen
 
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* Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Pflanzung Baum des Jahres
 
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* Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen
 
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* Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung
 
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* Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen
 
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* Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a.
 
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* Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes
 
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* Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse, die von allgemeinem Interesse sind
 
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* Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum Weltumwelttag
 
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* Errichtung von Ökogärten durch Kindereinrichtungen
 
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* Einbau von energiesparender Technik in Sportvereinen
 
  
 
== Förderkriterien ==
 
== Förderkriterien ==

Version vom 29. Juli 2021, 14:18 Uhr

Kontakt

Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin

030 - 42 85 13 85
info@nord-sued-bruecken.de

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien.

Förderbereiche

Förderkriterien

  • gemeinnützige Vereine
  • Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
  • Der Antragsteller muss bei der Projektdurchführung mit einer Organisation, Gruppe oder Institution eines Landes zusammenarbeiten, das auf der „DAC-Liste der Entwicklungsländer“ steht.
  • Voraussetzung für die Förderung eines Projektes ist, dass die Zielgruppen im gesamten Projektzyklus wesentlich beteiligt sind. Das Projekt muss deutlich erkennbar einen Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.

Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert besonders Projekte, die

  • vorrangig auf die Befriedigung von Grundbedürfnissen gerichtet sind,
  • auf die unmittelbare Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Zielgruppe gerichtet sind (z.B. einkommensschaffende Maßnahmen),
  • die gesellschaftliche Stellung und die soziale Situation von Frauen nachhaltig verbessern,
  • durch Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Fähigkeiten der Zielgruppen erweitern, eigenständig ihre Probleme zu lösen (emanzipatorischer Ansatz),
  • in besonderer Weise auf den Umwelt- und Ressourcenschutz gerichtet sind,
  • die Süd-Süd-Kooperation unterstützen und befördern,
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau verwirklichen,
  • die Menschenrechte entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention durchsetzen bzw. deren Verwirkli-chung befördern,
  • die Diskriminierung von Menschen z.B. aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion und Werteorientierung, ih-res Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung (statt bisher: Sexualität), ihres Alters oder ihrer politischen Überzeugungen überwinden helfen,
  • dem Erhalt des Friedens und der Prävention von gewaltsamen Formen der Konfliktaustragung verpflichtet sind. Insbesondere im Rahmen von Projekten, die im Umfeld von gewalttätigen Konflikten angesiedelt sind, sollten Möglichkeiten der Gewaltreduktion und der gewaltfreien Konfliktlösung unterstützt werden.

Ausschlusskriterien

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme

Maximale Fördersumme

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten

Personalkosten

Eigenmittel

Projektlaufzeit

Parallelanträge

Antragsfrist

Unterlagen zur Beantragung

Gegebenenfalls:

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Links zu Förderrichtlinien