Stiftung Nord-Süd-Brücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Jährlicher Zwischennachweis (bei mehrjährigen Projekten). | Jährlicher Zwischennachweis (bei mehrjährigen Projekten). | ||
Version vom 16. März 2022, 10:39 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
030 - 42 85 13 85
info@nord-sued-bruecken.de
Stiftungszweck
Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien.
Förderbereiche
- Entwicklungszusammenarbeit
- Entwicklungspolitischen Bildungs- und Inlandsarbeit
Förderkriterien
- gemeinnützige Vereine
- Sitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
Ausschlusskriterien
- Projekte, die in den Bereich der Not- und Katastrophenhilfe fallen,
- Transportkosten für Hilfstransporte oder projektungebundene Transporte,
- der Kauf von Grundstücken,
- die Entsendung von deutschem Projektbetreuungspersonal,
- Projekte, die auf die Integration von MigrantInnen in Deutschland gerichtet sind (Flüchtlingsberatung, Deutschkurse etc.),
- Projekte, die eher dem Bereich der Sozialarbeit in Deutschland zuzuordnen sind,
- Projekte, die von Einzelpersonen initiiert und getragen werden bzw. Einzelpersonen unterstützen (z.B. Stipendien, Druckkostenzuschüsse etc.).
Höhe der Förderung
Maximale Fördersumme
10% der Gesamtfördersumme (wird jährlich festgelegt).
10.000 € (Erstantragssteller:innen).
2.500 € pro Quartal (Kleinprojekte).
Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
90% (Inlandsprojekte).
75% (Auslandsprojekte).
Hinweise zur Antragstellung
Verwaltungskosten
Maximal 10%.
Projektlaufzeit
Maximal 36 Monate.
Maximal 12 Monate (Erstantragssteller:innen).
Antragsfrist
Ist dem jeweiligen Förderprogramm zu entnehmen.
Unterlagen zur Beantragung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan.
- Satzung
- Eintragung ins Vereinsregister
- Gemeinnützigkeitsbescheid
Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung
Spätestens sechs Wochen nach Projektabschluss (Kleinprojekte).
Spätestens drei Monate nach Projektabschluss (alle anderen Projekte).
Jährlicher Zwischennachweis (bei mehrjährigen Projekten).
- Sachbericht
- Finanzbericht
Links zu Förderrichtlinien
Grundlegende Förderrichtlinien Förderprogramme mit jeweiligen Förderrichtlinien