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Aktuelle Version vom 12. August 2022, 09:35 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Fonds Soziokultur
Haus der Kultur
Weberstraße 59 a
53113 Bonn
0228 97 144 790
Stiftungszweck
Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben.
Die Förderung der Soziokultur soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.
Förderbereiche
Innovationsförderung
Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken.
Impulsförderung
Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen.
Strukturförderung
Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene.
Kooperationsförderung
Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten.
Förderkriterien
- für die demokratische Kulturentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von Bedeutung
- gesamtstaatliche Bedeutung der Förderpraxis soll sichtbar sein
- Qualifizierung der soziokulturellen Praxis
- Modellcharakter
- beispielgebend für die weitere Entwicklung der Soziokultur
- insbesondere solche Modellvorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären
- freie Träger (Initiativen, Vereinen) haben Vorrang vor öffentlichen Antragstellern
Ausschlusskriterien
- laufende Projekte
- regelmäßige Förderungen
Höhe der Förderung
Minimale Fördersumme
3.000 €
Maximale Fördersumme
30.000 €
Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
80 %
Hinweise zur Antragstellung
Verwaltungskosten
Es kann keine pauschale Abrechnung von Büro- oder Verwaltungsausgaben anerkannt werden. Später müssen im Falle einer Förderung alle Ausgaben mit Einzelbelegen nachgeweisen (jeder Portokauf, Kauf von Druckpatronen, Telefongebühr etc.).
Personalkosten
Anteilig möglich.
Eigenmittel
Angemessener barer Eigenanteil.
Als Eigenanteil dürfen nur Beträge angegeben werden, die später in Euro zum Ausgleich von Ausgaben zur Verfügung stehen (= Geldbewegung). Eigenleistungen sind also nicht förderfähig.
Projektlaufzeit
Maximal 3 Jahre
Parallelanträge
Keine Angabe.
Antragsfrist
2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres
2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres
Unterlagen zur Beantragung
- Förderanträge als Online-Formular im Login-Bereich