Doris-Wuppermann-Stiftung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kontakt ==
 
== Kontakt ==
  
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Für Rückfragen zur Antragstellung steht die Antragsberatung der Amadeu Antonio Stiftung zur Verfügung:<br>
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Doris-Wuppermann-Stiftung<br>
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E-Mail: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de<br>
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Novalisstraße 12<br>
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Tel.: 030/240 886 10
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10115 Berlin
  
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== Stiftungsziel ==
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030/240 886 10<br>
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Förderung/Ermöglichung sozialen Lernens und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung<br>
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foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
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Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.
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== Stiftungszweck ==
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Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens.
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Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.
  
 
== Förderbereiche ==
 
== Förderbereiche ==
  
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Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens. <br>
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== Förderkriterien ==
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Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
 
  
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* politische Bildung durch Maßnahmen wie die Durchführung oder Förderung von Seminaren, Ausreichung von Stipendien und anderes mehr
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Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen.  
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* finanzielle Unterstützung aktiven Handelns, das der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, z.B. durch Verleihung von Preisen
 
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* finanzielle Förderung steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Projekte im Sinne der Präambel, wie z.B. Publikationen und Ausstellungen
 
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* Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, sowie Stiftungen mit ähnlicher Zielsetzung
 
  
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Dazu zählen zum Beispiel:
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* Eingetragene Vereine (e.V.)
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* Kommunale Jugendeinrichtungen
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* Schulen
  
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#Antirassismus #Demokratieförderung #Jugendliche #Partizipation #Politische Bildung #Selbstorganisation
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Nur in Ausnahmefällen können wir engagierte Gruppen oder Einzelpersonen fördern.
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== Ausschlusskriterien ==
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keine Vorgabe.
  
 
== Höhe der Förderung ==
 
== Höhe der Förderung ==
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i.d.R. Höchstbetrag von € 1.500.-
 
  
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== Allgemeines zur Antragstellung ==
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'''Minimale Fördersumme'''<br>
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[https://static1.squarespace.com/static/5602592ae4b05de5c1e19f10/t/5d8cce6e4ea1b26c46684951/1569508975724/dws__antrag+-+IK.pdf Antragsformular] auch auf [http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/formulare Website]<br>
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keine Vorgabe.
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Anträge möglichst in elektronischer Form zukommen, z.B. als ausgefülltes Formular als E-Mail-Anhang.<br>
 
  
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an folgende Anschrift zu senden: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
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'''Maximale Fördersumme'''<br>
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1.500 €.
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'''Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme'''<br>
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keine Vorgabe.
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== Hinweise zur Antragstellung ==
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'''Verwaltungskosten'''<br>
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'''Personalkosten'''<br>
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'''Eigenmittel'''<br>
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'''Projektlaufzeit'''<br>
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'''Parallelanträge'''<br>
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== Antragsfrist ==
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kontinuierlich.
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== Unterlagen zur Beantragung ==
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* [http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/s/dws__antrag-IK.docx Antragsformular DOC]
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* [http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/s/dws__antrag-IK.pdf Antragsformular PDF]
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== Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung ==
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* [http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/s/dws_nachweis_verwendung.docx Verwendungsnachweis DOC]
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* [http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/s/dws_nachweis_verwendung.pdf Verwendungsnachweis PDF]
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== Links zu Förderrichtlinien ==
  
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== weitere Links zu Förderrichtlinien, etc ==
 
 
[http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/richtlinien Förderrichtlinien]
 
[http://fritz-niemann-z6u2.squarespace.com/richtlinien Förderrichtlinien]
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[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]
 
[[Category:KoFi Moeglichkeiten]]

Version vom 1. April 2021, 11:58 Uhr

Kontakt

Doris-Wuppermann-Stiftung
Novalisstraße 12
10115 Berlin

030/240 886 10
foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de


Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens.

Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.

Förderbereiche

Förderkriterien

Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eingetragene Vereine (e.V.)
  • Kommunale Jugendeinrichtungen
  • Schulen

Nur in Ausnahmefällen können wir engagierte Gruppen oder Einzelpersonen fördern.

Ausschlusskriterien

keine Vorgabe.

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
keine Vorgabe.

Maximale Fördersumme
1.500 €.

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
keine Vorgabe.

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten


Personalkosten


Eigenmittel


Projektlaufzeit


Parallelanträge


Antragsfrist

kontinuierlich.

Unterlagen zur Beantragung

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Links zu Förderrichtlinien

Förderrichtlinien