Doris-Wuppermann-Stiftung

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Kontakt

Doris-Wuppermann-Stiftung
Novalisstraße 12
10115 Berlin

030/240 886 10
foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens.

Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.

Förderbereiche

keine Vorgabe.

Förderkriterien

Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eingetragene Vereine (e.V.)
  • Kommunale Jugendeinrichtungen
  • Schulen

Nur in Ausnahmefällen können wir engagierte Gruppen oder Einzelpersonen fördern.

Ausschlusskriterien

keine Vorgabe.

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
keine Vorgabe.

Maximale Fördersumme
1.500 €.

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
keine Vorgabe.

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten
Keine Angabe.

Personalkosten
Keine Angabe.

Eigenmittel
Keine Angabe.

Projektlaufzeit
Keine Angabe.

Parallelanträge
Keine Angabe.

Antragsfrist

kontinuierlich.

Unterlagen zur Beantragung

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Links zu Förderrichtlinien

Förderrichtlinien