Heidehof Stiftung GmbH

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Heidehof Stiftung GmbH
Heidehofstr. 35 A
70184 Stuttgart

0711 993756-10
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Stiftungszweck

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf den Gebieten der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Wissenschaft und Forschung, der Hilfen für Menschen mit Behinderungen, der Kunst und Kultur sowie des Umweltschutzes durch Förderung der Ökologie und des Natur- und Landschaftsschutzes.

Förderbereiche

Menschen mit Behinderung

  • Inklusion
  • Selbsthilfegruppen
  • Integrationsprojekten
  • Differenzierten Förder-, Arbeits- und Wohnangeboten

Bildung

  • Schulentwicklung
  • MINT-Bildung - sowohl in Schulen als auch außerschulisch
  • Musisch-ästhetische Bildung und Erziehung

Umwelt

  • Klassische Umweltbildung mit Naturerfahrungen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Alternative Wege einer nachhaltigen Land- und Ressourcennutzung
  • Gezielter Schutz oder Renaturierung naturschutzfachlich wertvoller Gebiete

Gesundheit

  • Ambulante Methoden in der Psychiatrie, speziell in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Tiefenpsychologische und systemisch orientierte Therapieverfahren

Soziales

  • Ambulante Dienste, Sozialstationen
  • Frauenprojekte
  • Ambulante, teilstationäre und stationäre Formen der Altenhilfe
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Integrationsprojekte für Migrantinnen und Migranten

Förderkriterien

  • Gemeinnützigkeit

Ausschlusskriterien

Keine Angabe.

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
keine Vorgabe.

Maximale Fördersumme
keine Vorgabe.
Unter den ausgewählten Förderprojekten im Bereich Umwelt ist der Höchstbetrag 60.000€.

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
100%.
Die Heidehof Stiftung fördert auch als alleiniger Geldgeber, in der Regel aber als Kofinanzierung.

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten
keine Vorgabe.

Personalkosten
keine Vorgabe.

Eigenmittel
keine Vorgabe.
10% Eigenmittel sind gerne gesehen. Dazu zählen keine Drittmittel.

Projektlaufzeit
Ein- und mehrjährig.

Parallelanträge
Unbegrenzt möglich.

Antragsfrist

kontinuierlich.

Beantragung frühestens 2-3 Monate vor Projektbeginn.
Projektbeginn spätestens 12 Monate nach Bewilligung.

Unterlagen zur Beantragung

Gegebenenfalls:


Bebilderte Anleitung zum Antragsformular

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Spätestens zwei Monate nach Projektbeendigung. Bei mehrjähriger Laufzeit sind jährliche Teilabrechnungen sowie Zwischenberichte zu erstellen.

Links zu Förderrichtlinien

Bewilligungsbedingungen