Stiftung Umwelt Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt

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Kontakt

Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Steubenallee 2
39104 Magdeburg

0391 556866-10
info@sunk-lsa.de

Förderprojekte
Katja Hieckmann
0391 556866-12
hieckmann@sunk-lsa.de

Stiftungszweck

Die SUNK fördert Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Umwelt, zum Klimaschutz und zum effizienten Umgang mit Energie und der Schonung natürlicher Ressourcen, der Umweltbildung und -information und zur Entwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise.

Förderbereiche

  • Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben
  • Pflanzung von einheimischen Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentlichen Flächen, an Wegrändern, im Umfeld öffentlicher Einrichtungen
  • Lückenpflanzungen zum Erhalt von Alleen, Pflanzung von Obstbaumalleen, Pflanzung Baum des Jahres
  • Untersuchungen zum Vorkommen und / oder zu Lebensbedingungen von Fauna und Flora, Wasseruntersuchungen
  • Umweltbildungsarbeit, besonders mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Freizeitgestaltung
  • Anlegen von Kräuter-, Bauern- und /oder naturnahen Gärten im öffentlichen Bereich/ in öffentlichen Einrichtungen
  • Arbeiten mit Naturmaterial, Holz, Lehm, Ton, Filz, u.a.
  • Maßnahmen des vorbeugenden Klima- und Ressourcenschutzes
  • Veröffentlichungen im Rahmen der Umweltbildung und Vermittlung neuer Erkenntnisse, die von allgemeinem Interesse sind
  • Unterstützung bei der Durchführung von Aktionen zum Weltumwelttag
  • Errichtung von Ökogärten durch Kindereinrichtungen
  • Einbau von energiesparender Technik in Sportvereinen

Förderkriterien

Gefördert werden Projekte, die nach ihrem Thema, ihrem Schwerpunkt oder nach ihrer Zielstellung beispielhafte Maßnahmen im Sinne des Stiftungszwecks darstellen oder in anderer Weise durch ihre Konzeption oder Breitenwirkung den Stiftungszweck im Sinn dieser Richtlinie verwirklichen.

Gefördert werden Sachausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, und, wenn unabdingbar, Personalausgaben, sowie Ausgaben für Dienstleistungen Dritter, für die Beschaffung von Informationsmaterial und für die Organisation von Veranstaltungen und deren Dokumentation.

Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sind. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung.

Ausschlusskriterien

  • Pflichtaufgaben, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • regelmäßig wiederkehrende bzw. laufende Ausgaben für Löhne und Gehälter, Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • pauschalierte Kosten z. B. für Büromaterial, Telefon und Reisen
  • Personalkosten oder Honorare für Personen des öffentlichen Dienstes, sofern deren Aktivitäten zu deren beruflicher Tätigkeit zählen oder während deren regulärer Arbeitszeit durchgeführt werden

Höhe der Förderung

Minimale Fördersumme
keine Vorgabe.

Maximale Fördersumme
10.000 €.

Maximaler Prozentsatz der Gesamtfördersumme
keine Vorgabe.

Hinweise zur Antragstellung

Verwaltungskosten
Maximal 10% Planungskosten.

Personalkosten
In der Regel werden keine Personalkosten übernommen. Honorarkosten sind möglich. Es wird empfohlen, ein Teilprojekt (ohne Personalkosten) des Gesamtprojekts zu beantragen.

Eigenmittel
Mindestens 10% Eigenmittel ohne Drittmittel.

Projektlaufzeit
In der Regel 3 Jahre, mehr ist möglich.

Parallelanträge
Unbegrenzt möglich.

Antragsfrist

kontinuierlich.

Wenn der Antrag bis 15. des Monats eingeht, wird er bis Ende des Monats geprüft.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung.

Unterlagen zur Beantragung

Im Vorhinein ist es möglich eine Vorab-Anfrage zu stellen.

Gegebenenfalls:

  • Eigentumsnachweis, Einverständnis des Eigentümers, Grundbuch- oder Katasterauszug, Miet-/ Pachtvertrag oder sonstige Vereinbarungen
  • Karten, Übersichtspläne, Zeichnungen, Skizzen mit entspr. Größenangabe und Darstellung des Projektes
  • Notwendige Genehmigungen zuständiger Behörden, wie Untere Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Denkmalamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt, o. a., ggf. Zustimmung des Trägers der Einrichtung und bei Kindereinrichtungen Nachweis, dass die Einrichtung langfristig erhalten bleibt bzw. im regionalen Entwicklungsplan berücksichtigt ist
  • Konkrete Listen über benötigte Materialien wie beispielsweise Geräte, Pflanzen, Gehölze (Bitte beachten: Gefördert werden grundsätzlich nur einheimische standorttypische Pflanzen und Gehölze!)
  • Für weitere Leistungen (Honorare, Aufwandsentschädigungen o. a.) ein Entwurf der beabsichtigten Verträge oder sonstigen Vereinbarungen sowie eine Übersicht mit namentlicher Nennung der Vertragspartner/Referenten, ggf. kurze Information zur Fachkompetenz /aktuelle Tätigkeit

Antragsunterlagen Checkliste

Unterlagen zur Mittelabforderung und Abrechnung

Links zu Förderrichtlinien

Förderrichtlinie
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Hinweise zur Förderung von Kindereinrichtungen
Hinweise zur Förderung von Sportvereinen